EU-Richtline zur Vorratsspeicherung

Dienstag, 20. Juni 2006, 16:56 Uhr

16. April 2006

Die EU hat die umstrittene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Direktive bezieht sich auf die verdachtsunabhängige Überwachung der elektronischen Nutzerspuren. Nun kann für die Dauer von zwei Monaten beim Europäischen Gerichtshof Einspruch gegen die Richtlinie erhoben werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass europäische Telekommunikationsanbieter künftig 6 bis 24 Monate lang Verbindungs- und Standortdaten vorhalten, wie sie bei Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mail, VoIP oder Internet-Zugang anfallen. Im Internetbereich müssen z.B. die Benutzerkennung sowie Name und Anschrift des Teilnehmers gespeichert werden, dem zum Kommunikationszeitpunkt eine IP-Adresse, Kennung oder bei VoIP eine Rufnummer zugeordnet war. Die Daten sollen dazu dienen, Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen verdächtiger Personen zu erstellen.

In Deutschland sind die Pläne zur Umsetzung der Richtlinie bereits relativ konkret. Die Speicherdauer soll bei sechs Monaten liegen. Noch nicht entschieden ist allerdings, welche Datentypen die Kommunikationsanbieter genau speichern sollen und vor allem, wer Zugriff auf die Daten erhält.

Datenschützer kritisieren die Bestimmungen vehement als schweren Eingriff in die Grundrechte der EU-Bürger.

Quelle:
www.heise.de



http://4ip-phone.de/article.php?story=EU-Richtlinie-Vorratsspeicherung